OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 01.03.2011
4 L 87/10
Normen:
BauNVO § 6; KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 12.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 149/09

Bemessung des Vorteils i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt (KAG LSA ) nach der planungsrechtlich zulässigen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks sowie dessen Erschöpfung nicht ausschließlich in der tatsächlichen Grundstücksnutzung; Bemessung des Vorteils i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA im unbeplanten Innenbereich aus der Umgebungsbebauung heraus; Automatischer Verlust der prägenden Kraft i.S.d § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei einer aufgegebenen Nutzung; Fortdauer der Prägung aus § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der Möglichkeit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung; Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung für eine Anknüpfung an frühere Verhältnisse i.R.e. aufgegebenen Nutzung nachs § 34 Abs. 2 Baugesetubuch (BauGB)

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - Aktenzeichen 4 L 87/10

DRsp Nr. 2011/5458

Bemessung des Vorteils i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt (KAG LSA ) nach der planungsrechtlich zulässigen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks sowie dessen Erschöpfung nicht ausschließlich in der tatsächlichen Grundstücksnutzung; Bemessung des Vorteils i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA im unbeplanten Innenbereich aus der Umgebungsbebauung heraus; Automatischer Verlust der prägenden Kraft i.S.d § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei einer aufgegebenen Nutzung; Fortdauer der Prägung aus § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der Möglichkeit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung; Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung für eine Anknüpfung an frühere Verhältnisse i.R.e. aufgegebenen Nutzung nachs § 34 Abs. 2 Baugesetubuch (BauGB)

1. Der Vorteil im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ist grundstücksbezogen und erschöpft sich nicht allein in der tatsächlichen Grundstücksnutzung, sondern bemisst sich nach der planungsrechtlich zulässigen Ausnutzbarkeit des Grundstücks; diese zulässige Grundstücksnutzung wiederum ergibt sich im unbeplanten Innenbereich aus der Umgebungsbebauung.