VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 01.12.2015
8 S 210/13
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; LBO § 58 Abs. 1; BauNVO § 6; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2016, 550
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 22.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3360/10

Berechnung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes; Erteilungsbegehren bzgl. einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes; Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung von Baugrundstücken einem Mischgebiet; Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs in einem Mischgebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.12.2015 - Aktenzeichen 8 S 210/13

DRsp Nr. 2016/593

Berechnung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes; Erteilungsbegehren bzgl. einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes; Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung von Baugrundstücken einem Mischgebiet; Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs in einem Mischgebiet

Bei der Berechnung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarktes sind weder die Verkaufsfläche eines baulich und funktionell eigenständigen Backshops noch die außerhalb der Verkaufsstätte liegende überdachte Abstellfläche für Einkaufswagen zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22. November 2012 - 8 K 3360/10 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; LBO § 58 Abs. 1; BauNVO § 6; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung ihres Lebensmitteldiscountmarktes.