I.
Die Antragsgegnerin hat im Jahr 2000 von der Stadt T das Projekt "Automatische Parkierungsanlagen" übernommen und durch ein Planungsbüro die Auftragsspezifikation zur Ausarbeitung eines Angebots über die Lieferung und Instandhaltung einer automatischen Parkgarage in der Südstadt von T ausarbeiten lassen.
In dem an mehrere Unternehmer gerichteten Schreiben vom 19.01.2001 wird ausgeführt, dass es sich um eine beschränkte Ausschreibung für das Bauvorhaben Automatisches Parksystem im Loretto Block 11 in T handelt. Auf Seite 3 der Ausschreibungsunterlagen wird der Gegenstand der Anfrage wie folgt beschrieben:
"Gegenstand der Anfrage ist nachfolgender Liefer- und Leistungsumfang:
Automatische Parkgarage mit:
a. 190 Stellplätzen (Hauptvariante)
und alternativ bzw. durch Angabe eines Minderpreises mit
b. 140 Stellplätzen (Nebenvariante).
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