OLG Stuttgart - Beschluss vom 09.08.2001
2 Verg 3/01
Normen:
BOB/A § 1a ; GWB § 100 Abs. 1 § 127 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 292
OLGReport-Stuttgart 2002, 88
Vorinstanzen:
VK Baden-Württemberg, vom 10.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK 10/01

Berechnung des Schwellenwerts für die Nachprüfung von Vergabeverfahren

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - Aktenzeichen 2 Verg 3/01

DRsp Nr. 2003/11211

Berechnung des Schwellenwerts für die Nachprüfung von Vergabeverfahren

1. Fasst der Auftraggeber in einer Ausschreibung mehrere Bauvorhaben zusammen und fordert er zur Abgabe von Angeboten für beide Vorhaben auf, so sind die jeweiligen Auftragswerte für die Berechnung des Schwellenwerts zusammenzurechnen.2. Optionen auf weitere Aufträge sind mit deren Wert bei der Berechnung des Schwellenwertes erhöhend zu berücksichtigen:

Normenkette:

BOB/A § 1a ; GWB § 100 Abs. 1 § 127 ;

Gründe:

I.

Die Antragsgegnerin hat im Jahr 2000 von der Stadt T das Projekt "Automatische Parkierungsanlagen" übernommen und durch ein Planungsbüro die Auftragsspezifikation zur Ausarbeitung eines Angebots über die Lieferung und Instandhaltung einer automatischen Parkgarage in der Südstadt von T ausarbeiten lassen.

In dem an mehrere Unternehmer gerichteten Schreiben vom 19.01.2001 wird ausgeführt, dass es sich um eine beschränkte Ausschreibung für das Bauvorhaben Automatisches Parksystem im Loretto Block 11 in T handelt. Auf Seite 3 der Ausschreibungsunterlagen wird der Gegenstand der Anfrage wie folgt beschrieben:

"Gegenstand der Anfrage ist nachfolgender Liefer- und Leistungsumfang:

Automatische Parkgarage mit:

a. 190 Stellplätzen (Hauptvariante)

und alternativ bzw. durch Angabe eines Minderpreises mit

b. 140 Stellplätzen (Nebenvariante).