Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Am 24. November 2017 erhob der Kläger durch seine damaligen anwaltlichen Bevollmächtigten vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen einen Bescheid des Landratsamts Ebersberg, durch den ihm gegenüber eine auf §
In einem Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 5. Mai 2018 bat der Kläger u. a. um Überprüfung des Streitwerts, da er zu hoch festgesetzt worden sei.
Das Verwaltungsgericht sah diese Zuschrift als Streitwertbeschwerde an und hat ihr durch Beschluss vom 9. Mai 2018 nicht abgeholfen.
II.
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