Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte Eintragungen über gewährten Urlaub auf den Lohnnachweiskarten für das Baugewerbe berichtigen muß.
Der Kläger war seit 1978 im Betrieb der Gemeinschuldnerin als Maurer/Betonbauer beschäftigt. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß des Amtsgerichts Chemnitz vom 11. November 1996 die Sequestration angeordnet und mit Beschluß vom 1. Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet. Der Beklagte wurde zum Gesamtvollstreckungsverwalter bestellt. Nach seiner Bestellung schrieb der Beklagte dem Kläger
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|