Der Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerinnen zu je 1/4 zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellerinnen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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