Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe gewährt, dass er auf die von ihm gegebenenfalls zu tragenden Prozesskosten monatliche Raten in Höhe von 202,00 EUR zu leisten hat.
Gemäß §
Die Erfolgsaussichten der Klage sind hier nach § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht zu prüfen, weil die Beklagte die Berufung eingelegt hat.
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