OLG Rostock - Beschluss vom 16.05.2001
17 W 1/01
Normen:
GWB § 97 Abs. 5 ; VOF § 10 Abs. 1 § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 170

Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von Architektenleistungen

OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 17 W 1/01 - Aktenzeichen 17 W 2/01

DRsp Nr. 2006/10545

Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von Architektenleistungen

Die Vergabe von Architektenleistungen für die Bauüberwachung einer internationalen Gartenbauausstellung ist nicht nach einem konkreten Leistungsangebot, sondern aufgrund einer Prognose zu entscheiden, bei der die persönliche Qualifikation und Referenzen für früher erbrachte Leistungen ausschlaggebend sind.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 5 ; VOF § 10 Abs. 1 § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZBau 2002, 170