OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.2003
21 U 24/03
Normen:
HOAI § 15 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1024

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Architekten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 21 U 24/03

DRsp Nr. 2004/19603

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Architekten

»1. Der Architekt muss spätestens im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach §15 HOAI) die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers ermitteln und dementsprechend den wirtschaftlichen Rahmen des Bauvorhabens abstecken. Eine allgemeine Verpflichtung, die Vermögensinteressen des Auftraggebers zu wahren, trifft ihn hingegen grundsätzlich.