Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Juni 2020 -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 RVG im eigenen Namen erhobene und auch sonst zulässige Beschwerde, mit der die Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 27.100,08 € festgesetzten Streitwertes um den Betrag der in §
I.
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