Die Urkunde der Stadt Bottrop, Jugendamt, vom 03.02.2004, Aktenzeichen ***, Urkunden-Nr. *** wird mit Wirkung ab dem 01.07.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller
a)für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2010 der Antragsgegnerin keinen Unterhalt schuldet sowie
b)ab dem 01.10. bis 31.12.2010 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 150,00 €
c)ab dem 01.01.2011 in Höhe von monatlich 170,00 € zu zahlen hat.
Der weiter gehende Antrag wird abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin 2/3 und der Antragsteller 1/3.
Der Streitwert wird auf 7854,00 € festgesetzt.
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