OVG Niedersachsen - Urteil vom 30.03.2000
1 K 2491/98
Normen:
BeKVO § 6 ; BauGB §§ 1 2 4 ; NWG § 93 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1781
UPR 2000, 396

Berücksichtigung von Einzelshandelsgroßprojekten in der Bauleitplanung)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 2491/98

DRsp Nr. 2001/3378

Berücksichtigung von Einzelshandelsgroßprojekten in der Bauleitplanung)

»1. Eine Bauleitplanung ist im Überschwemmungsgebiet nicht ausgeschlossen. 2. Befürchtungen eines Mittelzentrums, ein großflächiger Textilmarkt des "unteren Preissegments" in einer Nachbargemeinde, könne in Zeiten einer ungünstigen Konjunktur zu einem Abwandern der Kaufkraft führen, stellt keine unzumutbaren Auswirkungen städtebaulicher Art dar. 3. Die Bestimmung des Landesraumordnungsprogramms II, Umfang und Zweckbestimmung von Einzelhandelsgroßprojekten müßten der jeweiligen Stufe der zentralen Orte entsprechen, ausgeglichene Versorgungsstrukturen dürften durch solche Objekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden, räumt Mittelzentren keinen "Konkurrenzschutz" absoluter Art ein.«

Normenkette:

BeKVO § 6 ; BauGB §§ 1 2 4 ; NWG § 93 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1781
UPR 2000, 396