VGH Bayern - Urteil vom 15.07.2020
15 N 18.2110
Normen:
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BayBO Art. 82 Abs. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 16908
DÖV 2020, 994

Berufen einer Nachbargemeinde auf einen (einfachgesetzlichen) Schutz zur Begründung ihrer Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark

VGH Bayern, Urteil vom 15.07.2020 - Aktenzeichen 15 N 18.2110

DRsp Nr. 2020/11377

Berufen einer Nachbargemeinde auf einen (einfachgesetzlichen) Schutz zur Begründung ihrer Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark

Eine Nachbargemeinde kann sich im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, der Standorte für Windenergieanlagen festsetzt, zur Begründung ihrer Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht auf einen (einfachgesetzlichen) Schutz aus Art. 82 BayBO berufen.

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BayBO Art. 82 Abs. 1;

Tatbestand

Der antragstellende Markt wendet sich als benachbarte Gemeinde gegen den am 19. Juli 2018 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 67 "Windpark S.".