BGH vom 07.12.1989
VII ZR 130/88
Normen:
BGB §§ 631, 638, § 242 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1428
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 15
BauR 1990, 209
DRsp I(138)578f
MDR 1990, 616
NJW-RR 1990, 417
WM 1990, 852
ZfBR 1990, 130

Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer Betriebsfortführung

BGH, vom 07.12.1989 - Aktenzeichen VII ZR 130/88

DRsp Nr. 1992/1524

Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer Betriebsfortführung

»Täuscht ein Unternehmen über längere Zeit hinweg im eigenen Interesse die Fortführung eines fast namensgleichen Unternehmens vor und behandelt es dabei einen aufgetretenen Gewährleistungsfall des früheren Unternehmens als eigene Angelegenheit, so setzt es sich in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise mit seinem Verhalten in Widerspruch, wenn es sich im nachfolgenden Mängelprozeß auf seine fehlende Passivlegitimation beruft (im Anschluß an Senat, BauR 1987, 82).«

Normenkette:

BGB §§ 631, 638, § 242 ;

Tatbestand: