BVerwG - Urteil vom 04.11.1977
IV C 77.76
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 146; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 3;
Fundstellen:
BauR 1978, 121
BayVBl 1978, 642
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142
RdL 1978, 229
VerwRspr 29, 957
Vorinstanzen:
VG München, vom 27.02.1973 - Vorinstanzaktenzeichen M II - 9668/71
VGH Bayern, vom 28.01.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 113 II 73

Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende Privilegierung bei ungenehmigter Fischzucht im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 04.11.1977 - Aktenzeichen IV C 77.76

DRsp Nr. 2009/19410

Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende Privilegierung bei ungenehmigter Fischzucht im Außenbereich

1. Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung mit Erfolg nur dann gerügt werden, wenn sie sich auf den Ausgang des Verfahrens ausgewirkt hat. »2. Eine Betätigung, die gesetzlichen Vorschriften widerspricht - hier: Fischzucht ohne die dafür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung -, kann weder nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1976 noch nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 zur privilegierten Zulässigkeit eines Vorhabens führen. 3. Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn im Verhandlungstermin dem Gericht umfangreiche Akten überreicht und daraus später Teile als Beweismittel verwendet werden, deren Vorhandensein und mögliche Erheblichkeit für den Ausgang des Prozesses nicht mit den Beteiligten erörtert worden ist.«

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 146; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 3;

Gründe:

I.

Die Kläger bekämpfen eine Verfügung des Landratsamts I., mit der ihnen die Beseitigung eines Zaunes aufgegeben worden ist, den sie um ihr Teichgrundstück errichtet haben.