Zu § 17a Abs. 4 und § 17b Abs. 2 GVG, §
BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 — 6 B 10-07 noch nicht veröffentlicht
I. Der Beschluss nimmt Stellung zu
der Zulässigkeit bzw. der Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten gegen Vergabeentscheidungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:
Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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