Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu 1., zu 2., zu 3. und 4. sowie zu 5. und 6. jeweils zu 1/4 zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung je Instanz auf 20.000,00 € festgesetzt.
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