Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25. November 2020 wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Der Berufungszulassungsantrag hat keinen Erfolg.
Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
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