Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 7. Kammer - vom 3. Juli 2023 wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
1. Die ausdrücklich namens und in Vollmacht der Klägerin erhobene Streitwertbeschwerde, welche auf die Erhöhung des erstinstanzlich festgesetzten Streitwerts gerichtet ist und über die gemäß §
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