Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. Dezember 2020 (Au 5 S 20.2591) aufgehoben.
I.
Die Beigeladenen sind Inhaber einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau von 2 Wohn- und Geschäftshäusern (Haus 2 und Haus 3) sowie Tektur zu 4-3275-2019-BA (Geschäftsgebäude - Haus 1 - mit Arztpraxis, Apotheke, Tagespflege, Büroflächen mit Tiefgarage und Keller)" für die FlNr. ..., Gemarkung L* ... (Bescheid des Landratsamts Augsburg vom 5. November 2020 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 17. November 2020). Auf das vormalige, mit Beschluss des Senats vom 9. Juni 2020 entschiedene Beschwerdeverfahren 15 CS 20.901 wird verwiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|