OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.12.2020
7 B 1616/20
Normen:
BauGB § 34;
Fundstellen:
BauR 2021, 512
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 1586/20

Beschwerde gegen Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung des Abstandsrechts

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 7 B 1616/20

DRsp Nr. 2021/411

Beschwerde gegen Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung des Abstandsrechts

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.