Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 4. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg.
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