Auf die Beschwerde der Kläger wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16.10.2020 geändert. Der Streitwert des Verfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet der Senat gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2017 -
Die Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu hoch "auf bis 7.000,00 Euro" festgesetzt.
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