Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 8. Mai 2018 (Bl. 360 ff GA) aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde des Sachverständigen ist gemäß §
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