Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 9. Kammer - vom 8. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Streitwertbeschwerde ist weder zulässig noch begründet.
Die Beschwerde ist nicht statthaft. Es ist nicht erkennbar, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes die in §
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