Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. §
Es kann offenbleiben, ob die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts überhaupt statthaft ist, da nicht ersichtlich ist, welchen Streitwert der Kläger für angemessen hält und ob damit überhaupt die nach §
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