Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017 wird geändert.
Der Streitwert wird für das Verfahren erster Instanz auf 11.216,62 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2017 durch den Berichterstatter als Einzelrichter, weil auch der angefochtene Beschluss von der Einzelrichterin erlassen worden ist (§§
Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Verfahren erster Instanz zu Unrecht auf 20.656,18 € festgesetzt. Der Streitwert ist auf 11.216,62 € festzusetzen.
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