Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§
Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2017 den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den genannten Bescheid erhobenen Klage abgelehnt. Die Beseitigungsanordnung (Art.
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