LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.04.2019
L 29 AS 325/19 B
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 3014/15

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungKostenprivilegierungKostenrechtlich irrelevanter Erfolg eines Begehrens

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2019 - Aktenzeichen L 29 AS 325/19 B

DRsp Nr. 2019/10578

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Kostenprivilegierung Kostenrechtlich irrelevanter Erfolg eines Begehrens

Der letztendliche Erfolg einer Klage oder eine Rechtsverteidigung ist für die Frage der Kostenprivilegierung nicht relevant.

Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1;

Gründe: