OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 12.01.2001 - Aktenzeichen 13 W 66/00
DRsp Nr. 2001/9895
Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen
1. Auch im selbständigen Beweisverfahren ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit möglich.2. Bei der Prüfung sind lediglich diejenigen Umstände einzubeziehen, die den Parteien nicht schon vor der Zwei-Wochen-Frist des § 406 Abs. 2ZPO bekannt waren bzw. mit dem Ablehnungsgesuch nicht angegriffen worden sind.