Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von Erbbauzinsen. Sie ist neben den Klägern des Parallelverfahrens 5 O 306/00 LG Köln = 22 U 104/01 OLG Köln Miteigentümerin eines etwa 14 ha großen Grundstücks in K., und zwar mit einem Miteigentumsanteil von einem Viertel.
Durch notariellen Vertrag vom 18.08.1966 wurde der Beklagten auf die Dauer von 99 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1966, ein Erbbaurecht eingeräumt.
§ 6 des Vertrages hat folgenden Inhalt:
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