Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 9. August 2017 wird verworfen, weil sie nicht innerhalb der bis zum 27. Dezember 2017 verlängerten Frist begründet worden ist, §§
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Anträge der weiteren Beteiligten zu 4 und 5 auf Beiordnung eines Notanwalts werden zurückgewiesen.
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