LG Nürnberg-Fürth, vom 01.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 14/03
AG Erlangen,
Bestellung von Grunddienstbarkeiten durch Bauträger aufgrund Vollmacht im Grundstückskaufvertrag
BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 153/04
DRsp Nr. 2005/82
Bestellung von Grunddienstbarkeiten durch Bauträger aufgrund Vollmacht im Grundstückskaufvertrag
»Die in einem Grundstückskaufvertrag dem Bauträger erteilte Vollmacht, Grunddienstbarkeiten zu bestellen, die im Rahmen der Baumaßnahmen im Baugebiet notwendig sind, und deren Eintragung im Grundbuch herbeizuführen, ist für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nicht geeignet, wenn mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln die Frage der Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann.«