Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Streitwertbeschwerde, die nur zulässig ist, soweit der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin eine Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro festgesetzten Streitwertes im eigenen Namen begehrt, ist unbegründet. Gemäß §
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