Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. August 2016 -
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 12.043 € festgesetzt.
Der Senat ist zur Entscheidung berufen, weil das Verfahren von der Einzelrichterin wegen grundsätzlicher Bedeutung auf ihn übertragen wurde, §
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