Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31.5.2017 geändert. Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 706,50 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit §
Die Beschwerde ist gemäß §
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