Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. April 2017 wird der Streitwert für das Verfahren Au 7 K 16.1647 auf 30.000,- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
1. Über die zulässige Streitwertbeschwerde der Bevollmächtigten der Beklagten entscheidet gemäß §
2. Die Streitwertbeschwerde hat in der Sache größtenteils Erfolg.
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