Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem zugunsten der Beigeladenen ein Bauvorbescheid zur Errichtung und für den Betrieb eines geothermischen Kraftwerks im Außenbereich auf dem Gemeindegebiet der Klägerin verlängert und zugleich ihr diesbezüglich versagtes Einvernehmen ersetzt wurde.
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