VGH Bayern - Beschluss vom 14.12.2021
1 NE 21.2369
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;

Beurteilungsspielraum einer Gemeinde hinsichtlich umweltbezogener Stellungnahmen

VGH Bayern, Beschluss vom 14.12.2021 - Aktenzeichen 1 NE 21.2369

DRsp Nr. 2022/1139

Beurteilungsspielraum einer Gemeinde hinsichtlich umweltbezogener Stellungnahmen

Ein "Anschließen" im Sinn von § 13b BauGB setzt jedenfalls voraus, dass das Planungsgebiet in nennenswerter Breite an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzt und sich davon ausgehend in den Außenbereich erstreckt, ohne sich räumlich in wesentlich andere Bereiche auszudehnen oder zu verspringen.

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragsteller zu 1 und 2, die Antragsteller zu 3 und 4 sowie die Antragsteller zu 5 und 6 tragen jeweils ein Drittel der Verfahrenskosten als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen den am 3. August 2021 als Satzung beschlossenen und am 26. August 2021 bekanntgemachten Bebauungsplan "K****weg **". Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB erstellt.