Die Berufung ist begründet. Der Klägerin steht aus übergegangenem Recht, §
1. Das Treppenhaus des im Eigentum der Beklagten stehenden Mehrfamilienhauses, in dem sich der Sturz der bei der Klägerin versicherten Frau ####### ereignet hat, befand sich im Zeitpunkt des Sturzes in einem objektiv verkehrswidrigen Zustand.
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