BGH vom 25.10.1973
VII ZR 181/72
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1974, 63

Beweislast des Auftagnehmers für die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Leistung.

BGH, vom 25.10.1973 - Aktenzeichen VII ZR 181/72

DRsp Nr. 1998/2478

Beweislast des Auftagnehmers für die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Leistung.

Dem Auftragnehmer obliegt die Beweislast für die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Leistung. Er hat weiterhin darzulegen und zu beweisen, daß er den Mangel oder die Vertragswidrigkeit nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen ist.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Der Auftraggeber hat zu beweisen, daß ihm ein Schaden entstanden und dieser auf den Mangel oder die Vertragswidrigkeit der Leistung zurückzuführen ist.

Fundstellen
BauR 1974, 63