OLG Saarbrücken - Urteil vom 25.05.2004
4 U 589/03
Normen:
HOAI § 15 ; ZPO § 416 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 480/97

Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde - Beweiserleichterung der Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.05.2004 - Aktenzeichen 4 U 589/03

DRsp Nr. 2006/8372

Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde - Beweiserleichterung der Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens

»1. Ein von beiden Parteien unterzeichneter Architektenvertrag, dem auch als Privatkunde gemäß § 416 ZPO die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zukommt, hat die Folge, dass die Beweislast für hiervon abweichende Erklärungen oder sonstige außerhalb der Urkunde liegende Umstände diejenige Partei trifft, die sich hierauf beruft. 2. Wie ein Bauherr sich verhält, der von seinem Architekten über die Höhe der zu erwartenden Baukosten pflichtgemäß aufgeklärt wird, entzieht sich jeder typisierenden Betrachtung und hängt so sehr von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen ab, dass sich ein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung verbietet.«

Normenkette:

HOAI § 15 ; ZPO § 416 ;

Entscheidungsgründe:

I.