BGH - Urteil vom 05.05.1992
X ZR 133/90
Normen:
BGB § 649 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)644e
NJW-RR 1992, 1077

Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung des Bestellers

BGH, Urteil vom 05.05.1992 - Aktenzeichen X ZR 133/90

DRsp Nr. 1993/610

Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung des Bestellers

Die Beweislast für im Sinne von § 649 Satz 2 Halbsatz 2 BGB vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers trifft den kündigenden Besteller.

Normenkette:

BGB § 649 ;