Beweispflicht für Vorhandensein einer Baugenehmigung gegenüber einer Beseitigungsanordnung)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 18.01.2001 - Aktenzeichen 10 B 1898/00
DRsp Nr. 2001/9955
Beweispflicht für Vorhandensein einer Baugenehmigung gegenüber einer Beseitigungsanordnung)
»Beweispflichtig für das Vorliegen einer Baugenehmigung ist der Bürger, wenn er sich gegenüber einer Beseitigungsanordnung darauf beruft, das Bauwerk sei genehmigt und deshalb formell baurechtmäßig (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, BRS 35 Nr. 206).«