OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 09.03.2011
4 L 127/10
Normen:
BauGB § 30; BauGB § 34; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 127 Abs. 2; BauGB § 242 Abs. 9;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 08.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 254/08

Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach den zum Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entwickelten Grundsätzen; Annahme einer Anbaubestimmung für eine Straße bei bestehender planungsrechtlicher Situation eines Grundstücks vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 4 L 127/10

DRsp Nr. 2011/5462

Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach den zum Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entwickelten Grundsätzen; Annahme einer Anbaubestimmung für eine Straße bei bestehender planungsrechtlicher Situation eines Grundstücks vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern

1. Die räumliche Ausdehnung einer Erschließungsanlage i.S.v. § 242 Abs. 9 BauGB ist nach den zum Begriff der Erschließungsanlage i.S.v. § 127 Abs. 2 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen. Es muss sich also schon vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 um eine zum Anbau bestimmte öffentliche Straße gehandelt haben, so dass schon begrifflich keine bereits hergestellte Erschließungsanlage vorliegt, wenn und soweit die Straße vor diesem Stichtag beidseitig im Außenbereich verlief.