Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.03.2016 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Miterben des am 08.03.2014 verstorbenen Erblassers. Zum Nachlass gehört ein 1973 mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in N. Das Grundstück dient ausschließlich Wohnzwecken. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) betragen der Nettomietpreis 5,35 €/qm und der Bodenrichtwert 220 €/qm.
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