Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.848,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die in der Begründung des Zulassungsantrages angeführten Zulassungsgründe werden entweder nicht im Sinne des §
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