Auf die Beschwerde der Kläger wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren versagende Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichterin der 5. Kammer - vom 28. Oktober 2022 geändert.
Den Klägern wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Leon Paysen aus A-Stadt bewilligt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I. Die zulässige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichterin der 5. Kammer - vom 28. Oktober 2022, mit dem dieses es abgelehnt hat, für das dortige erstinstanzliche Klageverfahren
1. Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss zu Unrecht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren versagt.
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