I.
Die Antragsteller begehren die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses des Ortsgemeinderates der Antragsgegnerin vom 28. Januar 1998 (Umlegungsgebiet "Ober der Kirche").
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung St, Flur 4, Parz.-Nr. 33/2 und 34 (Gesamtfläche 1222 qm), die von ihrem Ehemann, dem Antragsteller, landwirtschaftlich genutzt werden. Die Parzellen liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ober der Kirche". Dieser sieht für diese Grundstücke der Antragsteller ein allgemeines Wohngebiet und öffentliche Verkehrsflächen vor.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|