I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb im Jahre 1983 ein Hotelgrundstück, das sie um- und ausbaute. Anschließend vermietete sie den wesentlichen Teil des Gebäudes unter Einschaltung einer Zwischenmieterin an eine nichtunternehmerisch tätige Stiftung. Sie verzichtete in den Streitjahren 1983 und 1984 gemäß §
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